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Wirtschaft & Verwaltung
Prüfungsvorbereitung Brandschutzhelfer Evakuierungshelfer Ladungssicherung
nach VDI 2700



Evakuierungshelfer

gem. § 10 ArbSchG Thema


Gemäß der gesetzlichen Grundlagen hat der Unternehmer – in einem angemessenen Verhältnis zur Beschäftigtenzahl und den Gefahren eines Betriebes - Personen in ausreichender Anzahl zu benennen,
die eine Evakuierung sicherstellen und Entstehungsbrände bekämpfen können. Hierzu ist es geboten, Evakuierungshelfer und/oder Etagenbeauftragte in einem Unternehmen zu etablieren.

In dem eintägigen Lehrgang erhalten die Teilnehmer das notwendige Wissen, um in einem Brandfall oder einer anderen Notfall-Situation die Ihnen zugewiesenen Mitarbeiter gut organisiert und zielgerichtet aus einem Gebäude evakuieren zu können.

Lehrgangsinhalt

Hierzu muss der Evakuierungshelfer bzw. Etagenbeauftragte auch die Gefahren, welche von Feuer und Rauch ausgehen, richtig einschätzen können. Die enorme Ausbreitung von Rauch und die rasante Entwicklung eines Brandes werden deshalb praxisnah demonstriert.

Auch die Planung von Evakuierungsübungen sowie das menschliche Verhalten in Paniksituationen wird vermittelt.

Da Evakuierungen oftmals durch schnell organisierte Löschmaßnahmen in der Anfangsphase eines Brandes verhindert werden könnten, werden die Teilnehmer auch an einer praktischen Löschübung teilnehmen.

Zielgruppen

Mitarbeiter, die als Evakuierungshelfer oder Etagenbeauftragte eingesetzt werden sollen.

Besonderheiten

Das praktische Training findet im Freien statt. Wir empfehlen den Teilnehmern, wetterfeste Kleidung mitzubringen.

Die Schulung endet mit einem Unterweisungsnachweis §§ 9, 10, 12
ArbSchG i.V.m.
§§ 4, 21 BGV A1 und BGI 560

Teilnehmeranzahl: max. 15
Termine und Kosten auf Anfrage.



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